Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Thomas K. • 02.04.2008
Antwort von Michael Grosse-Brömer CDU • 02.04.2008 (...) Sie sind sehr schnell und für ein Opfer ohne Vorwarnzeit funktionsbereit und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich, daher wurden auch sie in den Verbotskatalog aufgenommen. Ich bin mir bewusst, dass auch ein sehr strenges Waffenrecht kein Patentrezept gegen Gewalt ist. Aber ein strenges Waffenrecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Prävention leisten. (...)
Frage von Thomas K. • 02.04.2008
Antwort von Monika Griefahn SPD • 10.04.2008 (...) Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit verboten. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum Kampfmesser auf offener Straße getragen werden sollten. Und das gilt nicht nur für Jugendliche und junge Menschen, denn das Droh- und Gefährdungspotenzial dieser Messer ist unabhängig vom Alter des Messerbesitzers enorm hoch. (...)
Frage von Thomas K. • 31.03.2008
Antwort ausstehend von Tobias Pflüger DIE LINKE Frage von Marion H. • 31.03.2008
Antwort ausstehend von Laurenz Meyer CDU Frage von Maximilian S. • 29.03.2008
Antwort von Jörg-Otto Spiller SPD • 29.04.2008 (...) Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung war kein Bundesgesetz, sondern das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, dem die SPD im Landtag nicht zugestimmt hat. Die vom Bundesinnenminister angestrebte Änderung des BKA-Gesetzes, bei der es u.a. um Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Online-Durchsuchung geht, befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. (...)
Frage von Dominic-Oscar R. • 28.03.2008
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 30.03.2008 (...) Die Gesetzesfassung ist klar und eindeutig. Ein strenges Waffenrecht ist kein Patenrezept, aber ein sinnvoller Beitrag zur Gewaltprävention. Wir haben uns gegen Altersgrenzen entschieden, weil es kaum einen Unterschied macht, ob ein 17jähriger oder 25jähriger ein gefährliches Messer führt. (...)