Frage von Klaus G. • 19.09.2022
![Henrik Bode Portrait von Henrik Bode](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/abgeordnetenwatch0.jpg?itok=fqLaT4Gp)
Antwort ausstehend von Henrik Bode FREIE WÄHLER
Die Pauschalvergütung ist momentan zu niedrig; eine kurzfristige Anhebung ist nicht geplant. Eine Vergütung der tatsächlich anfallenden Kosten ist möglich.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt als freiwillige Leistung die Beitragsschuld zu deren Entlastung. Hierfür stellt der Landtag Nordrhein-Westfalen jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung.