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Aktuell ist geplant, dass diese gegen Ende des Jahres im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2023 vorgenommen werden.
Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.
Sie haben völlig Recht: die Erbschaftssteuer ist aktuell sehr schlecht ausgestaltet und führt aufgrund der diversen Ausnahmeregelungen und Schenkungsmöglichkeiten zu einem effektiven Steuersatz von nur 2 Prozent.
Als Grüne können wir die Entscheidung der EU in Bezug auf den Ausschluss von Superyachten beim Emissionshandel nur bedingt nachvollziehen.