Frage von Chris M. • 14.11.2023
![Michael Roth Portrait von Michael Roth](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/pressefotomichaelrothmdb8744fotomichaelfarkascropi.jpg?itok=cCXAgtBt)
Antwort von Michael Roth SPD • 27.11.2023
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.
1. Wir müssen Flüchtlinge aus der Ukraine, die vor dem brutalen Angriffskrieg Putins fliehen, bei uns versorgen. Deshalb bekommen sie staatliche Unterstützung, auch wenn sie nicht in unser Sozialsystem eingezahlt haben.
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.