Sehr geehrte Frau Triebel, was tun Sie, als religionspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erkennen lassen, dass sie bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnten; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr H.,
die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag steht hinter der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ablösung der Staatsleistungen. Die Ablösung der Staatsleistungen wurde aus der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen, sie ist also Verfassungsauftrag, dem fühlen wir uns verpflichtet.
Es liegt allerdings in der Verantwortung des Bundes, in Absprache mit den Ländern, einen Gesetzesentwurf zur Ablöse der Staatsleistungen zu erarbeiten. An einem solchen Entwurf arbeiten die Ampelfraktionen in engem Austausch mit den Ländern und den Kirchen.
Sobald dieser Entwurf vorliegt, ist es meine Aufgabe als Abgeordnete im Bayerischen Landtag und als Sprecherin für Religion und Weltanschauung für die Umsetzung des Gesetzes, auch in Bayern, zu sorgen. Dabei ist mir der Dialog mit den Kirchen wichtig und ich bin hier in regelmäßigem Austausch.