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Antwort von Lothar Binding
SPD
• 07.05.2020

Sie haben sicher bemerkt, dass ich bei den vielen anderen Frage auch auf Berechnungsbeispiele nicht eingegangen bin. Berechnungsbeispielen liegen bestimmte Verhalten am Markt zugrunde, eine bestimmte Bereitschaft Risiken einzugehen – und in diese Risikobereitschaft müssen Sie künftig das Risiko für Sie nicht verantwortbare Verluste zu machen, miteinrechnen. Dabei können Sie ja auch als Privatanleger Verluste verrechnen, aber nicht in beliebiger Höhe. Das Risiko, das sich aus der möglichen Steuerzahlung ergibt, ist kalkulatorisch miteinzubeziehen.

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