(...) bei den „Cum-Ex-Fällen“ ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um „besonders schwere Fälle“ der Steuerhinterziehung handelt. (...)
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(...) Gleichzeitig darf dies jedoch nicht zu einer weiteren Zunahme der Ungleichheit führe (...)
(...) Ich bin mir mit der Bundestagsfraktion einig, dass es der Anstieg an Mandaten, wie er in der letzten Bundestagswahl stattfand, zukünftig vermieden werden muss. (...)
Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der
Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.
(...) Zurzeit befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Ressortabstimmung, in dem eine Änderung im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, die u.a. den Regelungsgehalt des §375a AO vollständig abdeckt. Diese Regelung im Einführungsgesetz im Strafgesetzbuch soll auch auf bereits verjährte Fälle angewendet werden (...)