Grundprinzip unseres Erbrechts ist das Prinzip des Vonselbsterwerbs gemäß § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (Universalsukzession), wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes automatisch auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Meine Fraktion kennt das Problem sehr gut und bemüht sich seit längerem um eine gesetzliche Änderung. Wir setzen uns generell für eine Abschaffung der unterschiedlichen Verlustverrechnungstöpfe bei den Kapitaleinkünften ein.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Wir haben zahlreiche Anträge diesbezüglich vorgelegt.
Das noch wichtigere Argument ist aber: Eine Betrachtung zwischen Beitragszahler:innen und Rentner:innen zu einem einzigen Zeitpunkt ist irreführend. Denn alle waren einmal Beitragszahler:in, und jeder und jede der jetzigen Beitragszahler:innen wird selbst einmal in Rente gehen.