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Nachdem sich 2023 infolge der starken Inflation die Kosten für selbständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine gravierend erhöht hatten, wurde im Vorgriff auf die Evaluierung mit Zustimmung Bayerns das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (BetrInASG) beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Die Bundes-SPD ist aktuell mit dem Bundesjustizminister im Austausch und drängt auf den Abschluss der Evaluierung des Vormünder- und Betreuungsgesetzes vor Ende des Jahres, damit die Reform des Gesetzes schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren weiterhin angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.
Die nach der Steuerschätzung sich zukünftig ergebenden Mehreinnahmen haben nichts mit der Änderung der Grundsteuer zu tun. Die neue Grundsteuer in Hamburg wird aufkommensneutral ausgestaltet werden. Die Ausgestaltung der Hebesätze wird so erfolgen, dass insgesamt die Einnahmen auf dem bisherigen Niveau bleiben.