Frage von Claus S. • 21.03.2024
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Antwort von Markus Ferber CSU • 22.03.2024
Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte