Frage von Michael J. • 22.09.2024
Antwort von Annette Widmann-Mauz CDU • 27.09.2024
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist führt nicht zu einer Gefährdung der Aufklärung von Steuerhinterziehung über sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist führt nicht zu einer Gefährdung der Aufklärung von Steuerhinterziehung über sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte.
Wir würden daran keine Änderungen vornehmen und es gibt dazu auch keine Diskussionen in der Union
Generell zielt unsere soziale Marktwirtschaft darauf ab, richtige Rahmenbedingungen zu setzen und nicht selbst als Unternehmer aktiv zu werden.