(...) Die Kernzuständigkeit im Bereich der Bildungspolitik liegt bei den Mitgliedsländern und deren Regionen. Was die Vereinbarkeit der Einführung der Studiengebühren mit dem UN-Sozialpakt angeht, so hat das Verwaltungsgericht Minden mit seinem Urteil am 26. März 2007 folgendes entschieden. (...)
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(...) Ich verstehe Ihre Bedenken gegenüber dem Einsatz und insbesondere der OEF-Mission: Seit Anfang 2002 sind deutsche Soldaten und Helfer in Afghanistan, ein großer Durchbruch ist allerdings nicht in Sicht, auch wenn es Fortschritte gibt. Jetzt die deutschen Soldaten zurück zu holen, wäre allerdings eine schwere Niederlage für das Völkerrecht und die internationale Staatengemeinschaft. (...)
(...) Anders als während der von menschenrechtlicher Leisetreterei geprägten Ära Schröder hat Frau Merkel bisher bewiesen, dass man die Pflege der wichtigen Wirtschaftbeziehungen durchaus verbinden kann mit offenen und kritischen Worten in der Menschenrechts- und Rechtsstaatspolitik. Diese oft unangenehmen Themen hat sie sowohl gegenüber Russland und China, als auch gegenüber den USA angesprochen, und somit in meinen Augen weitaus mehr für die Verbreitung „westlicher Werte“ getan als ihr Vorgänger. (...)
(...) Tatsächlich befindet sich ein unbemanntes Fluggerät zur Aufklärung bereits in der Entwicklung. Generell bin ich davon überzeugt, dass die Verantwortlichen innerhalb der Bundeswehr, nach dem ihnen zustehenden Ermessen, die Wahl für das geeignete Mittel vornehmen werden. (...)
(...) Was die Angleichung der Gerichtsbarkeit in den EU-Ländern angeht, hat sich die Europäische Kommission im Falle Rumäniens und Bulgariens für einen laufenden Überwachungs- und Kooperationsmechanismus entschieden, der insbesondere den Bereich der Justizreform betrifft. Demnach muss die Rumänische Regierung der Europäischen Kommission jährlich über die Fortschritte im Justizbereich berichten. (...)
(...) Die atomare Aufrüstungsbestrebungen anderer Staaten jedoch allein auf die mangelnde Abrüstungsbereitschaft der etablierten Atommächte zurückzuführen, wie Altbundeskanzler Schmidt dies tut, ist meines Erachtens nach nicht zutreffend. Die etwas pauschale Argumentation von Herrn Schmidt lässt insbesondere ein tieferes Eingehen auf regionale Besonderheiten und Bedrohungshypothesen vermissen. (...)