(...) Das neue Zuwanderungsgesetz stellt eine Art Paradigmenwechsel in Bezug auf die Immigration von Hochqualifizierten dar – vom bisherigen restriktiven Zuwanderungsrecht hin zu einer gezielten Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Damit wird Einwanderungswilligen eine Zukunftsperspektive in Deutschland geboten. (...)
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(...) Wir sind jedoch genauso interessiert daran, international renommierte Wissenschaftler und Fachkräfte für eine Tätigkeit in Deutschland zu gewinnen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird aufgrund des Fachkräftemangels in einigen Branchen darauf angewiesen sein, gezielt hochqualifizierte Kräfte aus dem Ausland anzuwerben. Entscheidend hierfür ist, die Verbesserung der strukturellen Bedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. (...)
(...) Diese Intransparenz ist eine Folge der Ablehnung des Verfassungsvertrages. (...) Im Reformvertrag wurde nichts zur Privatisierung des Öffentlichen Dienstes vereinbart. (...)
Sehr geehrter Herr Neumann,
(...) Bei hochqualifizierten Bewerbern ab einem Jahreseinkommen von 85.000 Euro entfällt sogar die beschriebene Vorrangprüfung. Ein tatsächlicher oder vermeintlicher Fachkräftemangel kann also kaum am deutschen Ausländerrecht liegen. Auch der von Ihnen beschriebene "brain drain" deutscher Arbeitskräfte deutet ja darauf hin, dass es andere Gründe für einen Fachkräftemangel geben muss. (...)
(...) Für ausländische Hochqualifizierte sind die bisherigen Regelungen im Aufenthaltsgesetz zu bürokratisch und abschreckend, die Hürden für einen Zuzug von ausländischen Selbständigen sind deutlich zu hoch. Deutschland ist darauf angewiesen, als Standort für ausländische Forscher, Entwickler, Führungskräfte und Unternehmer attraktiv zu bleiben. (...)