(...) Was den Libanon angeht, hat die Hisbollah sich schwerste Kriegsverbrechen zu Schulden kommen lassen. Der gezielte Beschuss von zivilen Zielen verstößt gegen das Kriegsvölkerrecht. (...)
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(...) weder noch. Ich entscheide nach bestem Wissen und Gewissen. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion möchte mit ihrer Zustimmung zum erweiterten ISAF-Mandat überdies ihre Verantwortung sowohl gegenüber den Bündnispartnern als auch und vor allem gegenüber der afghanischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen. Denn eines wird bei der Diskussion um das deutsche Engagement am Afghanistan-Einsatz allzu oft vergessen: Ein Abzug deutscher Truppen - und damit einhergehend deutscher Wiederaufbauhelfer - würde umgehend zum landesweiten Wiedererstarken der Taliban führen und dem international operierenden Terrorismus Tür und Tor öffnen. Eine Destabilisierung der gesamten Region wäre die Folge. (...)
(...) Auch wenn die Operation Enduring Freedom (OEF) vornehmlich der unmittelbaren Terrorismusbekämpfung gilt, widerspreche ich Ihrer Interpretation, wonach es sich bei OEF um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele. Der Einsatz der NATO im Rahmen der OEF ist rechtlich durch das Selbstverteidigungsrecht der Völker abgedeckt. (...)
(...) Die Operation Enduring Freedom hat ihre völkerrechtliche Rechtsgrundlage in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen. Staatsrechtlich ist die Rechtsgrundlage für die Beteiligung deutscher Soldaten Art. 87 a Abs. (...)