(...) Auch begreife ich ihn nicht als "staatsauflösende Maßnahme", die Staaten Europas bleiben weiterhin die zentralen Handlungsakteure: Sie waren es, die in einer Regierungskonferenz den Vertrag ausgehandelt hatten und jeder Staat muss dem Vertrag einzeln zustimmen und ratifizieren. Zudem werden die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt: durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem sind sie direkt in die EU-Gesetzgebung eingebunden; außerdem besitzen sie ein Klagerecht beim EuGH bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Die von Ihnen erwähnten Rechtshoheiten befinden sich allerdings nach wie vor vollumfänglich bei der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland ist nach wie vor souverän, muß aber solche Regelungen akzeptieren, in die es vorher durch seine Zustimmung zu den EU-Verträgen eingewilligt hat. Dadurch, dass durch den Lissabon-Vertrag das Prinzip der Mehrheitsentscheidung ausgeweitet wird, kann Deutschland natürlich auch überstimmt und gegen die deutsche Position können Verordnungen oder Richtlinien angenommen werden. (...)
(...) Weder wird durch den Vertrag von Lissabon rechtsstaatliche Ordnung übertragen noch Rechtshoheiten der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben. (...)
(...) Der Lissabonner Vertrag hat auch den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts nicht verändert. Seit dem Maastricht-Urteil übt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtssprechung in einem „Kooperationsverhältnis“ zum Europäischen Gerichtshof aus. (...)
Sehr geehrter Herr Walther,
ich bedanke mich für Ihr Interesse und für die Fragen, die Sie an mich gerichtet haben.
(...) Und zu Ihrer Frage, ob ich mich dem türkischen Volk näher fühle als dem deutschen: Manche Fragen nerven irgendwann dermaßen, dass man eigentlich keine Lust mehr hat, sie zu beantworten. Ich will Ihnen dennoch den Gefallen tun: Wie Sie vielleicht wissen, bin ich in Deutschland geboren, hier aufgewachsen und habe bewusst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt (und übrigens die türkische aufgegeben). Das sollte genug der Antwort auf Ihre bemerkenswerte Frage sein. (...)