Frage an Marianne Schieder von Karl W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Frau Schieder,
ich bin mir nicht ganz im Klaren in den folgenden Punkten und hoffe, dass Sie mir bei der Klärung helfen können.
1. Ist das GG eine Verfassung?
2. Wurde in den Lissabonner Verträgen rechtsstaatliche Ordnung Übertragen?
3. Sehen Sie die Lissabonner Verträge als staatsauflösende Maßnahme?
4. Wurde in den Lissabonner Verträgen Rechtshoheiten der BRD aufgegeben und wenn ja, welche?
5. Wurden die Zuständigkeitsbereiche des Bundesverfassungsgerichts damit in irgendeiner Art und Weise verändert?
Vielen Dank für Ihre Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Walther
Sehr geehrter Herr Walther,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.06.08 über abgeordnetenwatch.de.
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Dass unsere Verfassung Grundgesetz heißt, ist Ausdruck der Teilung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg.
Weder wird durch den Vertrag von Lissabon rechtsstaatliche Ordnung übertragen noch Rechtshoheiten der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben.
Auch der Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts wirde durch den Vertrag nicht verändert. Daher ist Ihre Frage, ob der Vertrag von Lissabon eine "staatsauflösende Maßnahme" darstelle, abwegig.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB