Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Reinhard T. • 23.06.2008
Antwort von Dietmar Bartsch DIE LINKE • 26.06.2008 (...) In der Logik, mit der die Regierungschefs den gescheiterten EU-Verfassungsvertrag durch einen geringfügig geänderten in Gestalt des „Lissabon-Vertrages“ vorgelegt haben, versuchen sie nach dem erneuten Scheitern des Vertrages im Ergebnis der Volksabstimmung in Irland wiederum zu tricksen. Obwohl es vorher eindeutig hieß, das der Vertrag nur in Kraft treten kann, wenn alle 27 EU-Staaten dem zustimmen, wird nun nach technischen Regelungen und Möglichkeiten gesucht, mit denen man das irische Votum bedeutungslos machen will. (...)
Frage von Reinhard T. • 23.06.2008
Antwort von Axel Troost DIE LINKE • 24.06.2008 (...) Inhaltlich stimmt der Vertrag von Lissabon fast vollständig mit den Regelungen des gescheiterten Verfassungsvertrags überein. In ihrem Entschließungsantrag vom 23. (...)
Frage von Werner Dr. T. • 23.06.2008
Antwort von Gregor Gysi DIE LINKE • 26.06.2008 (...) Ich selbst habe im ZDF dafür gekämpft, dass Karl Marx als größter Deutscher in der Geschichte gewählt wird. Immerhin ist es gelungen, dass er Platz 3 erreichte. (...)
Frage von Karl-Heinz W. • 22.06.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 27.06.2008 (...) Bei der Ausweisung und Abschiebung von Ausländern handelt es sich übrigens um eine sicherheitsrechtliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr und nicht um eine besondere, zusätzliche Strafe nur für Ausländer. Die Frage des Vorliegens einer Diskriminierung von Ausländern stellt sich deshalb nicht. (...)
Frage von Josef B. • 21.06.2008
Antwort von Georg Schirmbeck CDU • 09.07.2008 (...) In den deutschen Medien wurde ebenfalls ausgiebig über den Reformvertrag informiert. Insbesondere die Neue Osnabrücker Zeitung hat hier auf mehreren Sonderseiten die Neuerungen durch den EU-Vertrag umfassend beleuchtet. (...)
Frage von Carsten S. • 21.06.2008
Antwort von Gunther Krichbaum CDU • 26.06.2008 (...) Diese Zustimmung hat nach den nationalen Verfassungsvorschriften zu erfolgen. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies, dass sich an der parlamentarischen Beschlussfassung, wie sie auch bislang für Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU notwendig war, durch das vereinfachte Verfahren nichts ändert. Die notwendige Mehrheit, mit der der Bundestag beschließt und die Einbeziehung des Bundesrates hängen dabei jeweils von der zu regelnden Materie ab. (...)