Frage von Mathias H. • 04.06.2024
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Nein, für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher müssen keine Netzgebühren an den Energieversorger gezahlt werden. Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher haben wir im Bundestag bis 2029 verlängert.
Wir können eine Energieversorgung aufbauen, die sauber und sicher ist, Kriegstreibern nicht in die Hände spielt, und Kostenexplosionen wie 2022 vermeidet.