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Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 08.09.2022

Sobald Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da Sie im September jedoch in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wird die Auszahlung über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und nicht direkt über einen Arbeitgeber.

Frage von Astrid F. • 05.09.2022
Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 07.09.2022

JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen.

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