Frage von Regina R. • 05.09.2022
Mein Arbeitsvertrag konnte leider nicht verlängert werden. Ich bin deshalb seit dem 1.9.22 nicht mehr erwerbstätig und aktuell krank geschrieben. Habe ich Anspruch auf Auszahlung der Energiepauschale?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 08.09.2022
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sobald Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da Sie im September jedoch in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wird die Auszahlung über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und nicht direkt über einen Arbeitgeber. Sie gehen also nicht leer aus.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic