Frage von Tim T. • 23.09.2022
![Andrea Prell Portrait von Andrea Prell](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/offizielles-pressefoto-andrea-prell.jpg?itok=RmvdutZz)
Antwort ausstehend von Andrea Prell SPD
Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, zumindest Ihren Anspruch auf Grundsicherung bei der zuständigen kommunalen Behörde prüfen zu lassen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung darauf machen kann, dass die „Energiepauschale“ – um Sie zu zitieren – „nachgebessert“ wird, denn die Energiepauschale wird mit dem 2. Entlastungspaket aus dem Frühjahr 2022 ausdrücklich an BESCHÄFTIGTE ausgezahlt
Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen.
GrenzgängerInnen erhalten sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.