Wieso kriegen Übergangsgeldbezieher in ambulanter med. Reha die täglich Fahrkosten haben, als auch diejenigen in beruflicher Reha täglich zur "Arbeit" fahren, nichts? Wohngeldanspruch hat nicht jeder.
Sehr geehrter Herr Juratovic, das Gesetz fördert "die Mitte" , aber hat nichts für die übrig, die zum Beispiel in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber die statt zur Arbeit zu gehen täglich in eine Maßnahme über die Rentenversicherung gehen/ fahren, weil sie darum kämpfen, wieder zur Mitte der Gesellschaft zu gehören - bzw. die eigentlich dazugehören. Eine medizinische und berufliche Reha kann durchaus 12 Monate bzw. 24 Monate dauern !!! Wer brav sein Geld über Jahrzehnte zurücklegte zur Alterssicherung aber nicht anlegte, hat KEINEN Anspruch auf Wohngeld und erhält auch über diesen Weg keine Energiepreisentlastung, schon gar nicht, wer sich bemüht Kosten gering zu halten, sich deshalb verkleinert, umzieht , sich ein Zimmer mietet, um zu sparen. Sparen wird hier bestraft. Deshalb: Wieso wird bei Übergangsgeldbeziehern im bestehenden Beschäftigungsverhältnis nicht nachgebessert oder ist dies geplant? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank.
Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen. Zu den anspruchsberechtigenden Lohnersatzleistungen gehört auch Übergangsgeld nach dem Dritten, Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz).
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic