Nein, ein Energiepreisdeckel ist nicht rechtswidrig. Politisch wäre es ebenfalls keine Option, Menschen mit einer Verzehnfachung des Gas- oder Strompreises alleine zu lassen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Susanne K. • 30.09.2022
Antwort von Delara Burkhardt SPD • 20.10.2022
Frage von Franz P. • 30.09.2022
Antwort von Sandra Detzer Bündnis 90/Die Grünen • 16.12.2022
Der Bundestag hat gestern den Weg für die Gas- und Strompreisbremsen frei gemacht und diese in 2. und 3. Lesung beschlossen.
Frage von Manfred B. • 30.09.2022
Antwort von Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER • 06.10.2022
Energiekosten müssen bezahlbar bleiben.
Frage von Christian H. • 30.09.2022
Antwort von Nina Scheer SPD • 14.06.2023
Als SPD-Fraktion ist es uns gelungen, noch im Parlamentarischen Verfahren eine Verständigung zu erlangen, dass ein Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro eingerichtet wird
Frage von Kirsten K. • 30.09.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 14.10.2022
Im Gegensatz zu den anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.
Frage von Karin H. • 30.09.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP