Gibt es auch einen Energiepreisdeckel für Holzpellets?
Sehr geehrte Frau Scheer,
Gas- und Stromkunden sollen von einem staatlichen Energiepreisdeckel profitieren. Was ist mit Haushalten, die mit Holzpellets heizen (Preisanstieg ähnlich wie Strom/Gas)? In der Diskussion der letzten Tage und Wochen fühlen wir uns komplett vergessen. Wir verstehen die Sinnhaftigkeit hinter dem aktuellen Maßnahmenpaket bezogen auf den Gaspreis, auch das Einsetzen von Steuermitteln bzw. Neukrediten hierfür zu Lasten der Allgemeinheit ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist für uns allerdings, dass wir uns als Steuerzahler einerseits an der Deckelung von Gaspreisen (zu Gunsten der Gaskunden) beteiligen und gleichzeitig als Holzpellets-Kunde mit den ebenso wie beim GAs rasant steigenden Kosten im Regen stehen gelassen werden. Das wirkt auf uns uns alles andere als ausgewogen und fair.
Danke für eine Antwort.
Viele Grüße
Christian H.
Lieber Herr H.,
vielen Dank für ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie meine so sehr verzögerte Antwort. Die Vielzahl an Zuschriften lässt leider nicht immer eine zeitnahe Beantwortung zu.
Im parlamentarischen Verfahren hat sich die SPD-Fraktion dafür eingesetzt, dass neben Gas und Strom auch Hilfen für nicht-leitungsgebundene Energieträger, also auch Holzpellets eingeführt werden. Als SPD-Fraktion ist es uns gelungen, noch im Parlamentarischen Verfahren eine Verständigung zu erlangen, dass ein Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro eingerichtet wird. Dies wurde inzwischen länderseitig umgesetzt.
Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 Euro bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen.
Wenn sich Ihre Rechnung im Jahr 2022 (Stichtag 1.12.) im Vergleich zum Referenzwert X mehr als verdoppelt hat und die Differenz über 100 Euro liegt (Bagatellgrenze), sollten Sie 80 Prozent dieser Differenz über der Bagatellgrenze erstattet bekommen. Der geeignete Referenzwert wird gerade noch mit dem Statistischen Bundesamt ermittelt. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, wenden Sie sich gerne unter nina.scheer@bundestag.de an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer