Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können
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Nach aktueller Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist Bayern, in dem die Christlich-Soziale Union Verantwortung in der Landesregierung trägt, der größte Stromproduzent aus erneuerbaren Energien aller Bundesländer. Die gesamte installierte Leistung beträgt dort ca. 21.800 MW.
der Schutzschirm zur Abschwächung der gestiegenen Energiekosten der Bundesregierung sieht grundsätzlich keine Subvention von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas vor.
Die Antwort hatte ich immer wieder verschoben, weil ich Ihnen gerne einen Link zur Antragsstellung geschickt hätte. Denn Bund und Länder haben ja einen Härtefallfonds beschlossen, der genau für solche Fälle wie den Ihren gelten soll -also für Flüssigtanks, Heizöl und Pelletheizungen.
Leider ist im Zuge der Beantwortungsklärung ein Missverständnis zwischen den Begriffen Einkommensteuer und Umsatzsteuer entstanden.