Frage von Stefan J. • 06.11.2022
Wie komme ich im ländlichen Raum, abgeschnitten vom öffentlichen Gasnetz, mit meiner Energieversorgung mittels Flüssiggastank unter den Schutzschirm des Gaspreisdeckels?
Antwort von Anna Kassautzki SPD • 29.02.2024
Sehr geehrter Herr J.,
der Schutzschirm zur Abschwächung der gestiegenen Energiekosten der Bundesregierung sieht grundsätzlich keine Subvention von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas vor. Allerdings konnten all jene, die eine solche Art der Heizung nutzen, einen Härtefallantrag stellen und ihre Rechnungen vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen.
Der dafür bereit gestellte Etat betrug 1,8 Milliarden Euro. Die Frist dafür endete am 20.10.2023.
Viele Grüße
Anna Kassautzki