Frage von Detlev H. • 05.03.2023
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Antwort ausstehend von Benedikt Falszewski SPD
In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen.
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.