Wann endlich Heizölkostenzuschuss in Sachsen?
Sehr geehrter Herr Lippmann, wann, in welcher Form und an welcher Stelle/Amt kann ich in Sachsen endlich den seit langem durch die Bundesregierung beschlossenen Antrag auf Heizölkostenzuschuss stellen?
Bitte um eine klare kurze sachbezogene Aussage und keine parteipolitischen Erörterungen.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.
In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur konkreten Ausgestaltung des Härtefallprogramms hat sich jedoch sehr lange hingezogen, sodass eine Antwort erst jetzt möglich war.
Die Antragstellung wird im Freistaat Sachen primär über eine Online-Plattform möglich sein, die von der Mehrzahl der Bundesländer gemeinschaftlich genutzt wird. Die Details der gemeinsamen Nutzung sind derzeit in finaler Abstimmung, wie auch die Ausgestaltung des Auszahlungsvollzugs. Eine Antragstellung wird nach unserer Kenntnis ab Anfang Mai möglich sein. Im Ausnahmefall wird auch eine schriftliche Beantragung möglich sein.
Die genaue Adresse des Portals wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben und dann über die offiziellen Informationskanäle der Staatsregierung (z.B. www.energieversorgung.sachsen.de) bzw. in Medienberichten zu finden sein.
Bitte beachten Sie, dass nach den Regularien des Härtefallprgramms mindestens eine Verdopplung Ihrer Brennstoffrechnung im Vergleich zum jeweiligen Referenzpreis für eine Beantragung notwendig ist. Außerdem existiert ein minimaler Entlastungsbetrag von 100 € und eine maximaler Betrag von 2000 € je Haushalt.
Außerdem weisen wir vorsorglich darauf hin, dass mit einem relativ hohen Antragsaufkommen in Sachsen gerechnet wird. Daher sind längeren Wartezeiten bis zur Auszahlung sehr wahrscheinlich.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen,
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann