Ab wann kommt die Entlastung für Heizöl und Pellets?
Sehr geehrte Frau Schulze,
die Regierung hat Hilfen für die "Nicht Verbrauchsabhängigen Energieträger" wie Heizöl und Pellets verabschiedet und Mittel für die Länder bereit gestellt. Seit 01.03. gilt nun die Strom- und Gaspreisbremse, nur für o.g. Energieformen gibt es wieder mal noch keine Umsetzungsrichtlinie. Wann wird den Kommunen endlich mitgeteilt, wie die Umsetzung auszusehen hat, damit diese mit der Antragsabwicklung starten können?
Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre Frage. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ende März 2023 verkündete (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Haushalt%20ergibt%20sich,0%2C24))%3D%20704%20Euro), können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten lassen. Der Anspruch muss sich auf mindestens 100 Euro belaufen, wobei der maximale Erstattungsbetrag auf 2000 Euro pro Haushalt beträgt. Beantragt ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liegt der Mindestwert bei 1000 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz rechnet dabei das Beispiel eines Haushalts vor, der 3000 Liter Heizöl im Jahr bezieht, wofür er 2022 1,60 Euro je Liter zahlen musste. Im Beispiel verdoppeln sich die Kosten im Vergleich zum Vorjahr 2021 – für Heizöl liegt der festgelegte Referenzpreis bei 0,71 Euro. Für den Beispielhaushalt würde sich damit eine Förderhöhe von 432 Euro ergeben. Für die Auszahlung dieser Förderbeträge sind die Bundesländer zuständig.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze