![Hubertus Heil Portrait von Hubertus Heil](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/z26f99vdgd3r45s8rk02.jpg?itok=oZpKFfG2)
Daher liegt eine mögliche Auszahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Daher liegt eine mögliche Auszahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Die nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung finden Sie unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Wasserstoff/Dossiers/wasserstoffstrategie.html
Lassen Sie mich zunächst betonen, wie froh ich bin, dass es mit Blick auf die von Ihnen thematisierten nicht-leitungsgebundenen Energieträger gelungen ist, im parlamentarischen Verfahren die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zu beschließen.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Da Sie und Ihr Mann die Pauschale beide doppelt erhalten haben, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie selbstständig den Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch darüber hinaus etwas Ihrerseits zu tun ist.