Wann erhalten pflichtversicherte Rentner öffentlich-rechtlicher berufsständischer Versorgungswerke (darunter viele frühere Angestellte) nach DRV-Rentnern und Beamten die Energiepauschale?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die berufsständischen Versorgungswerke sind auf landesrechtlicher Grundlage errichtet. Daher liegt eine mögliche Auszahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Zuständig hierfür sind die Länder.
Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir allerdings hohe Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Auch für Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise mit Öl oder Holzpellets heizen, haben wir ebenfalls Mittel zur finanziellen Entlastung bereitgestellt, die über die Länder beantragt werden können.
Unser Ziel war es, mit einer Vielzahl von zielgerichteten Instrumenten wirksame Entlastungen im vergangenen Winter zu schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass uns das gelungen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil