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Matthias Miersch
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Frage von Uwe K. •

Ab wann Heizkostenzzschuss für Nichtleitungsgebundene Energieträger?

Sehr geehrter Herr Miersch,

ab wann kann man einen Antrag auf Heizkostenzususcch bei sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern stellen? Haben sich Bund und Länder endlich geeinigt. Außer Ankündigungen kam leider nicht nichts bei den. Verbrauchern an.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

 haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, auf welche ich nachfolgend gerne eingehen werde.

Lassen Sie mich zunächst betonen, wie froh ich bin, dass es mit Blick auf die von Ihnen thematisierten nicht-leitungsgebundenen Energieträger gelungen ist, im parlamentarischen Verfahren die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zu beschließen. Ich habe hierauf über Wochen intensiv hingewirkt. Wie Sie richtig angedeutet haben, liegen bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgen keine festen Vertragsbeziehungen vor, sodass wir auf ein Antragsverfahren über die Länder zurückgreifen müssen. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages habe ich an dieser Stelle also keinen direkten Einfluss, erwarte von den Beteiligten aber, dass nun zeitnah eine Lösung gefunden wird. Auf diese Dringlichkeit weise ich auch öffentlich hin, worüber beispielsweise die Berliner Morgenpost berichtete: https://www.morgenpost.de/politik/article237533231/heizoel-pellets-heizung-heizen-hilfe-haertefall-entlastung-wann.html.

Sobald die Einigung vorliegt, obliegt es den Bundesländern die Vereinbarung umzusetzen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Zuschüsse zukommen zu lassen. Dabei können die Länder die Details der Unterstützung und die Verfahren zur Auszahlung der Mittel im Rahmen der Vereinbarung frei wählen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zeilen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Miersch

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