Frage von Hans R. • 22.06.2023
Antwort von Uli Grötsch SPD • 27.06.2023
Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.
Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.
Die Koalitionsfraktionen haben sich zum Solarpaket I geeinigt
Die Umsetzung des Klimageldes liegt aber in der Zuständigkeit des Finanzministeriums.
Die Absenkung der Preisbremse für Heizstrom hat der Deutsche Bundestag mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes am 23.06.2023 verabschiedet.
Das Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll.