Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
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Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Die von Ihnen zitierte Passage aus § 102 Abs. 1 GEG neue Fassung (n.F.) nennt ausdrücklich "persönliche Umstände" als Grund für eine unbillige Härte, die die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes unzumutbar macht
Die Energieversorgung in Deutschland ist gesichert. Atomkraft wird von Wind und Sonne längst in den Schatten gestellt.
Die Rechtsgrundlage für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern wurde in Rheinland-Pfalz am 15. März 2023 reformiert.