![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Die Bundesregierung hat dies erkannt und in den letzten Monaten mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Alle drei Pakete zusammen entlasten die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 95 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und in den letzten Monaten mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Alle drei Pakete zusammen entlasten die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 95 Milliarden Euro.
Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Abgeordnetenwatch.
Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben.
Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.