Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Antje Tillmann
Antwort von Antje Tillmann
CDU
• 29.05.2007

(...) Darüber hinaus teile ich Ihren Ärger: Wir nehmen Familien über Steuern Geld weg, um es auf unterschiedlichen Wege über Sonderleistungen wieder auszuzahlen. Trotz heftiger Kritik halte ich in diesem Fall das Kirchhoff-Modell (Grundfreibetrag von 8.000 Euro pro Kopf der Familie) nach wie vor für den richtigen Weg. Im neuen Grundsatzprogramm sprechen wir uns für einen Übergang zum Familiensplitting aus. (...)

Portrait von Gerhard Schick
Antwort von Gerhard Schick
Bündnis 90/Die Grünen
• 20.04.2007

(...) Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen müssten dann nämlich auch sämtliche tatsächliche Aufwendungen für alle Kinder geltend zu machen sein. Aber wie bei Erwachsenen der Grundfreibetrag stellen beim Kind die kindbezogenen Freibeträge das Existenzminimum frei. Dieses wird aber für alle Erwachsenen mit 7.664 Euro und für alle Kinder mit 5.808 Euro gleich angesetzt - eben unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt für Erwachsene oder für Kinder sind. (...)

Portrait von Wolfgang Wodarg
Antwort von Wolfgang Wodarg
dieBasis
• 24.01.2007

(...) Ihren Unmut teile ich, insofern die bestehende Regelung auf jeden Fall ein Gerechtigkeitsdefizit aufweist: Je höher das Einkommen, desto günstiger wirkt sich die Steuerersparnis aus. Bezogen auf niedrigere Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag ist dies allerdings eine Konsequenz der progressiven Besteuerung, denn sowohl bei einem Steuersatz von 20% wie auch bei 40% wird jeweils (nur) das Existenzminimum des Kindes freigestellt. (...)

Portrait von Ingbert Liebing
Antwort von Ingbert Liebing
CDU
• 21.05.2007

(...) Das Kindergeld wird in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt (so genanntes Obhutsprinzip, § 64 EStG). Durch die Regelungen in § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuches erhält jedoch letztlich jeder Elternteil die Hälfte des Kindergeldes, es sei denn, der Unterhaltspflichtige ist außerstande, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten. (...)

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