Mit einem Arbeitslosengeld in Höhe von 67 % (Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts) bzw. 60 % (übrige Arbeitslose) des bisherigen Arbeitsentgelts wurde beiden Zielen Rechnung getragen.
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Ob diese Verwaltungspraxis dem Unionsrecht standhält, wird sich zeigen müssen, schließlich gibt es hinreichend Rechtsprechung des EuGH in anderen Fällen, in denen beschränkt Steuerpflichtige auch andere soziale Vergünstigungen in Deutschland erhalten müssen, weil sie nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig werden
Ich bin seit 2009 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen und war bis zu meiner direkten Wahl ins Berliner Abgeordnetenhaus im September 2021 somit 12 Jahre ehrenamtlich und unentgeltlich
Ich bin krank gewesen bzw. befand mich aufgrund einer Coronainfektion in Quarantäne. An der Abstimmung am 13.10 habe ich teilgenommen.
m.M. leisten Bundeskanzler Olaf Scholz und die SPD - in diesen Krisenzeiten historischen Ausmaßes - eine ordentliche, gute politische Arbeit. Besonnen, verlässlich und mit sozialdemokratischer Handschrift (Stichworte: Mindeslohnerhöhung auf 12 Euro, Wohngeldreform sowie Entlastungspakete insbesondere für kleine und mittlere Einkommen).
Eine ganz wichtige Maßnahme war die Erhöhung des Mindestlohns auf 12€/Stunde, die wir bereits wenige Monate nach der Bundestagswahl umgesetzt haben