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Hubertus Heil
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Frage von Fred C. •

Sehr geehrter Herr Heil, ich beziehe seit Juni 2022 Arbeitslosengeld für etwa 1 Jahr. Ist es nicht mal an der Zeit dieses zu erhöhen?

.....das Bürgergeld wird wohl im Januar 2023 eingeführt werden. aber davon habe ich als Arbeitsloser leider nichts? Das Arbeitslosengeld liegt immer noch bei 60% ! Ja im August gab es Einmalig 100€ . Ich bekomme kein Wohngeld und Zuschuss wie die Rentner oder ALG2 bekomme ich nicht. Dabei ist für mich doch auch alles teurer geworden ? Mit freundlichen Grüßen. F. C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist und ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller gezahlt wird. Es hat die Funktion, das Arbeitsentgelt (teilweise) zu ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen ihrer Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. Die Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Bemessung des Arbeitslosengeldes gehen deshalb davon aus, dass das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt im Regelfall dem künftig in der Zeit der Arbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelt entspricht. Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67%, für die übrigen Arbeitslosen 60% des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.

Bei der Festsetzung der Höhe des Arbeitslosengeldes hat sich der Gesetzgeber davon leiten lassen, dass die Basis zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu stark absinken darf, die Aufnahme einer neuen Arbeit für den Arbeitslosen aber trotzdem noch vernünftig sein muss. Mit einem Arbeitslosengeld in Höhe von 67 % (Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts) bzw. 60 % (übrige Arbeitslose) des bisherigen Arbeitsentgelts wurde beiden Zielen Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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