der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Heike S. • 29.11.2022
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 02.12.2022
Frage von Renate S. • 29.11.2022
Antwort von Dietmar Bartsch DIE LINKE • 01.12.2022
Diese Kopplung hat etwas mit dem "Alimentationsprinzip" des Berufsbeamtentums zu tun, aus dem das Bundesverfassungsgericht [...] eine Art Abstandsgebot ableitet.
Frage von Karl S. • 29.11.2022
Antwort von Johannes Schraps SPD • 20.02.2023
Die Anhebung der Besoldung im Einstiegsamt für Lehrkräfte an Grund- und Gesamtschulen von A 12 auf A 13 wird im Niedersächsischen Kultusministerium derzeit intensiv vorbereitet und soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
Frage von Marita P. • 29.11.2022
Antwort ausstehend von Lars Günther AfD
Frage von Thimo M. • 28.11.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.07.2023
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die finanzielle Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen neu zu regeln.
Frage von Eva W. • 28.11.2022
Antwort ausstehend von Hedwig Tarner Bündnis 90/Die Grünen