das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.
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Frage von Gordon S. • 17.02.2023
Antwort von Reinhard Houben FDP • 28.02.2023
Frage von Gordon S. • 17.02.2023
Antwort von Johann Saathoff SPD • 27.02.2023
Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.
Frage von Matthäus S. • 16.02.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 27.02.2023
Nein, das halte ich nicht für fair. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen wurde in der Vergangenheit äußerst stiefmütterlich behandelt. Dass nun auf einmal Anerkennungen quasi von heute auf morgen passieren ist sicher nicht der richtige Weg - dass aber Hochqualifizierte putzen gehen müssen ebenso wenig.
Frage von Liane S. • 15.02.2023
Antwort von Linda Teuteberg FDP • 16.07.2023
Ob die Anspruchsvoraussetzungen dafür in Ihrem Fall vorliegen bedarf einer konkreten Einzelfallprüfung.
Frage von Sebastian C. • 15.02.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Frage von Liane S. • 13.02.2023
Antwort von Katrin Helling-Plahr FDP • 15.02.2023
Ich verweise diesbezüglich auf unsere zuständige Ansprechpartnerin für dieses Thema Linda Teuteberg. Mit ihrer Expertise in diesem Bereich kann sie Ihnen am schnellsten weiterhelfen.