Welche notwendigen Berechnungsparameter fehlen noch für das Jahr 2023 im Entwurf des BBVAngG
Sehr geehrter Herr Saathoff,
zunächst vielen Dank, dass Sie sich der Diskussion um den mittlerweile umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften stellen.
Meine Frage bezieht sich auf Seite 2 im Entwurf.
Unter B. Lösung ist im Hinweis aufgeführt worden, dass noch nicht alle notwendigen Berechnungsparameter für das Jahr 2023 vorliegen. Die Beträge für das Bürgergeld wurden bereits im September 2022 veröffentlicht, diese können es meiner Meinung nach nicht sein.
Welche Berechnungsparameter sind damit gemeint?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ein massivst enttäuschter und nicht mehr wertgeschätzter Beamter. Die Beamte haben die Pflicht treu zu dienen, allerdings muss der Dienstherr auch seiner Pflicht der Alimentation nachkommen und dieses tut er ganz klar mit dem Entwurf nicht. Es hätte der große Wurf werden können, insbesonders mit Blickpunkt auf den demografischen Wandel.
Moin Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff