(...) Ich begrüße daher die im September letzten Jahres ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), welche diesem Tendenzschutz Grenzen setzt und erklärt, dass private Lebensverhältnisse und Verhaltensmuster nicht willkürlich zu Kündigungen und Einschränkungen durch den Arbeitgeber führen dürfen (Az. 425/03 und 1620/03). (...)
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(...) Das wird im Übrigen durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert. Gleichwohl haben Religionsgemeinschaften, die unter dem Schutz der Religionsfreiheit stehen, das Recht die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren. (...)
(...) 9 und 11 Grundgesetz) stehen, das Recht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren. Hieraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis, das in jedem Einzelfall bei Verstoß gegen vereinbarte Loyalitätspflichten einer tiefen und umfangreichen Abwägung der gegenläufigen Interessen bedarf, bei der auch die vom Beschäftigten ausgeübte Tätigkeit sowie die beruflichen Entwicklungschancen einbezogen werden müssen. In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September letzten Jahres die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kirchen gestärkt. (...)
(...) Da ich viel im Land unterwegs bin, kann ich nicht immer alle Antworten persönlich formulieren, aber ich schaue mir alle Fragen und Antworttexte an, bevor sie ins Internet gestellt werden. Deshalb dauert die Beantwortung der Fragen auch schon mal etwas länger, weil ich mir dafür ausreichend Zeit nehmen will. (...)
Sehr geehrter Herr Birkenmaier,
vielen Dank für Ihre freundliche E-Mail, die mir über Abgeordnetenwatch zugegangen ist. Eine persönliche Einschätzung lasse ich Ihnen gern in den nächsten Tagen zukommen.
(...) Zu diesem Zweck ist zusätzlich zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen. Um auch die Qualifikation von Berufskraftfahrern, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neuesten Stand zu halten, wird für diese Fahre-rinnen und Fahrer in der EU eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufs wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben. Ein Abweichen von diesen EG-rechtlich vorgegebenen verbindlichen Regelungen ist nicht möglich. (...)