
(...) Allerdings spielt die formale Qualifikation im Besoldungsgefüge des öffentlichen Dienstes immer noch eine zentrale Rolle. Ob man das für einen einzelnen Bereich aufbrechen kann, muss man ebenfalls genau prüfen. (...)
(...) Allerdings spielt die formale Qualifikation im Besoldungsgefüge des öffentlichen Dienstes immer noch eine zentrale Rolle. Ob man das für einen einzelnen Bereich aufbrechen kann, muss man ebenfalls genau prüfen. (...)
(...) Die Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz einschließlich der Bundesbesoldungsordnung A sowie in der Hessischen Besoldungsordnung geregelt und folgt dem Grundsatz der "amtsangemessenen Besoldung". (...) Berufsschullehrkräfte werden in die Besoldungsgruppe A13 eingruppiert, da sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und anschließendes Referendariat abgeschlossen durch Staatsexamina verfügen. (...)
(...) Ob damit auch eine Familie „ernährt“ werden kann, ist aber nicht sicher. Dieselbe Arbeit wird ja nicht höher entlohnt, ob der Arbeitnehmer allein ist oder drei Kinder hat. Ob er aber von jedem Lohn drei Kinder unterhalten kann, ist zweifelhaft. (...)
(...) Eine Frauenquote kann hilfreich sein um Vorstände und Aufsichtsräte solcher Großunternehmen mit neuen Ideen zu beleben. Bei allen anderen Unternehmen teile ich Ihre Bedenken. (...)
(...) Dort sind in den vergangenen Jahren immer mehr Unternehmen aus der Tarifbindung ausgeschieden. Die Folge: Inzwischen arbeitet dort jeder dritte der mehrheitlich weiblichen Beschäftigten unterhalb der amtlichen Niedriglohngrenze von 10,36 Euro, jeder fünfte sogar unter 8,50 Euro. Die untersten Tariflöhne beginnen je nach Region und Tätigkeit eigentlich erst bei 12 oder 13 Euro. (...)