
(...) mir ist nicht ganz klar, was für Zugeständnisse Sie meinen. Von meiner Seite gibt es keine. (...)
(...) mir ist nicht ganz klar, was für Zugeständnisse Sie meinen. Von meiner Seite gibt es keine. (...)
(...) Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ihre Fragen nach der „Gültigkeit“ der Europäischen Sozialcharta (ESC) und dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) und der möglichen Ableitung eines Rechtsanspruchs auf einen „angemessenen Lebensstandard“ sind Europa- und sozialrechtlich komplex, so dass eine gründliche Prüfung notwendig war. Dies gilt umso mehr, als es sich bei der ESC und dem EFA um zwei völkerrechtliche Verträge aus dem Rechtsbestand des Europarats (nicht der Europäischen Union (EU)!) handelt, die im Unionsrecht unterschiedlich aufgegriffen werden. (...)
Sehr geehrte Frau Behrendt,
(...) Daher möchte ich im Folgenden sowohl auf Asylbewerber als auch auf EU-Bürger mit und ohne festem Arbeitsverhältnis eingehen. (...) Asylbewerber: Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, erhält eine Geldleistung, die knapp unterhalb des Hartz-IV-Satzes liegt. Asylbewerbern ist es für neun Monate versagt, eine Beschäftigung aufzunehmen. (...) Allerdings muss dafür klar sein, dass die Stelle nicht adäquat durch EU-Bürger besetzt werden kann. (...) Für die Unterbringung von Asylbewerbern sind die Bundesländer zuständig. (...) EU-Bürger mit festem Arbeitsverhältnis: (...) Jedoch haben alle in Deutschland lebenden EU-Bürger mit Kindern vom ersten Tag an Anspruch auf Kindergeld. (...) EU-Bürger und ihre Familien, die in der Bundesrepublik einen Arbeitsplatz gefunden oder sich selbstständig gemacht haben, haben nach drei Monaten grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen. (...) EU-Bürger ohne festes Arbeitsverhältnis: EU-Bürger, die ohne festes Arbeitsverhältnis in Deutschland leben, haben zwar Anspruch auf Kindergeld, ob sie jedoch Hartz-IV-Leistungen beziehen können, ist bisher umstritten. (...)
(...) Die vorherige schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich schlicht geweigert, Lohndumping effektiv zu bekämpfen. Die aktuelle Koalition aus CDU/CSU und SPD plant nun zwar einen Mindestlohn ab 2015, dieser wird allerdings lange Zeit ein Flickenteppich bleiben. Der Tarifvorbehalt bis 2017 führt dazu, dass die rund eine Million Beschäftigten, die derzeit weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen und unter einen Tarifvertrag fallen, bis dahin nicht bessergestellt werden. (...)