Frage von Claus S. • 16.02.2024
Antwort von Dirk Kienscherf SPD • 26.02.2024
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Das Memory of Unterstanding MOU steht jetzt im Transparenzportal.
Sie können sich sicher sein, dass sich unsere Bundesminister an ihren geleisteten Amtseid halten.