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Dirk Kienscherf
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Frage von Claus S. •

Wann werden die Verträge zur geplanten Strategischen Partnerschaft mit der MSC Mediterranean Shipping Company (MSC) im Transparenzportal veröffentlicht?

Die Mitteilung des Senats (Drucksache 22/14401) zur Strategischen Partnerschaft findet sich hier:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86449/strategische_partnerschaft_zwischen_der_freien_und_hansestadt_hamburg_fhh_der_hgv_hamburger_gesellschaft_fuer_vermoegens_und_beteiligungsmanagement_mb.pdf

Demnach gibt es neben dem verbindlichen Vorvertrag eine Investitionsvereinbarung, eine Aktionärsvereinbarung und eine Zusammenschlussvereinbarung. Zudem wurde ein Grundstücksvertrag für die neue Deutschlandzentrale von MSC geschlossen. Keines dieser fünf Dokumente ist bislang im Transparenzportal zu finden.

§ 3 (2) des Hamburgischen Transparenzgesetzes verlangt, dass Verträge zu veröffentlichen sind, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Da es hier um die Zukunft des Hamburger Hafens geht, dürfte unstreitig sein, dass ein öffentliches Interesse besteht.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne teile ich Ihnen dazu Folgendes mit:

Da es sich bei der HHLA AG um ein börsennotiertes Unternehmen handelt, können bestimmte Angaben - insbesondere Angaben zur Strategie, zur Planung und zu wettbewerbssensiblen Daten – nicht öffentlich gemacht werden. Sie unterliegen einer Vertraulichkeit gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG und weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Offenlegung wettbewerbsrelevanter Angaben eingeschränkt wird (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), besondere Vertraulichkeitsvorschriften in Bezug auf kapitalmarktrelevante Informationen geregelt sind (Marktmissbrauchsverordnung) und der Vorstand verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass vertrauliche Informationen angemessen gegen den Zugriff Dritter geschützt werden (Geheimnisschutzgesetz). Angaben, die in den Verträgen gemacht werden, betreffen zudem die grundrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der weiteren betroffenen Unternehmen, weshalb sie von der Regelung des Transparenzgesetzes nicht betroffen sind.

Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen. Zudem würde die Veröffentlichung dieser Angaben die Geschäftstätigkeit der HHLA gefährden, da beispielsweise Angaben zu Kostensätzen im Wettbewerb ein entscheidender Faktor sind und die bloße Veröffentlichung dazu führen könnte, dass die HHLA substanzielle kaufmännische Nachteile erleidet.

Der Senat berichtet in der von Ihnen genannten Drs. 22/14401 ausführlich über die Ausgangslage und Entscheidungsgründe für die strategische Partnerschaft. Darüber hinaus sind entscheidende weitere Unterlagen, wie die Angebotsunterlage der Mediterranean Shipping Company sowie die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA online verfügbar. Den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft stehen die vertraglichen Detailvereinbarungen im Vorwege der parlamentarischen Beratungen und Entscheidung zur Einsicht zur Verfügung, so dass hier die Transparenz sichergestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kienscherf 

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