das deutsche Transplantationsgesetz verbietet es ausdrücklich, mit Organen zu handeln. Ähnliche Regelungen finden sich in fast allen Staaten der Welt – dies aus gutem Grund.
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(...) Mit Blick auf teils persönlich geprägte Belange der Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit zieht es der Abgeordnete vor, mit den Petenten in einen persönlichen Dialog zu treten. (...)
(...) Eine Organspende ist für mich eine Frage der Nächstenliebe, nicht des Geldes. Und wer nach dem Tod ein Organ spendet, kann sich von Geld auch nichts mehr kaufen. (...)
(...) Ich hoffe, dass wir mehr und mehr Menschen dazu bekommen, Organspender zu werden. Deswegen habe ich im Deutschen Bundestag für die Widerspruchslösung gestimmt, welche leider keine Mehrheit gefunden hat. (...)
(...) Das geltende Transplantationsgesetz in Deutschland verbietet den Organ- und Gewebehandel und stellt den Verstoß gegen dieses Verbot unter Strafe. Der Gesetzgeber hatte bei Erlass dieser Strafnorm gesehen, dass im Hinblick auf den Mangel an geeigneten Spenderorganen die Versuchung wächst, aus eigensüchtigen wirtschaftlichen Motiven die gesundheitliche Notlage lebensgefährlich Erkrankter auszunutzen. (...)