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Portrait von Johann-Henrich Krummacher
Antwort von Johann-Henrich Krummacher
CDU
• 26.11.2007

(...) Auslagen für Gartenpflege, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder eben auch für die Wohnungsreinigung sollen bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden, um dadurch unbürokratisch neue Arbeitsplätze zu schaffen und der "Schwarzarbeit" in diesen Bereichen entgegen zu wirken. Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses anbieten, könnten Ihre Vertragspartner die entsprechenden Auslagen absetzen. (...)

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