
(...) am Ende einer Bauphase die Wohnfläche von einem Architekten o.ä. überprüft (...)
(...) am Ende einer Bauphase die Wohnfläche von einem Architekten o.ä. überprüft (...)
(...) Da ich dieses Ergebnis für unbillig halte, könnte der Vorschlag des Verbraucherschutzverbandes „Wohnen im Eigentum“, eine Prüfung der Baufläche am Ende der Bauphase vorzunehmen, durchaus sinnvoll sein. (...)
In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung.
(...) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Verbraucher*innen vor unrechtmäßigen Praktiken und Forderungen zu schützen, auch und gerade in der sehr komplexen Angelegenheit des Wohnungskaufs. (...)
(...) Ich werde Ihre Anmerkungen mit den zuständigen wissenschaftlichen Referenten der CDU-Landtagsfraktion besprechen (...)