(...) Gesetze durch Volksabstimmung haben keinen besonderen Rang. Für sie gilt wie für alle Landesgesetze Artikel 31 Grundgesetz: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Entsprechend gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Grundregel: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. (...)
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(...) Das heißt in der Realität, die nationalen Administrationen bekämen auch ein Initiativrecht. Die EU-Kommission (die eben nicht wie eine nationale Regierung wie die Bundesregierung mit langem Arm in die parlamentarischen Regierungsfraktionen im Bundestag und in die Landesregierungen im Bundesrat hineinwirken kann) verlöre mit dem Initiativmonopol ihr einziges Führungsinstrument. (...)
(...) vielen Dank für ihre Frage bezüglich der Offenlegung der Nebeneinkünfte der Mitglieder des Europäischen Parlamentes. Wie in vielen europäischen Staaten üblich, sind auch die Mitglieder des Parlamentes einmal im Jahr verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte anzugeben. (...)
Sehr geehrter Herr Radunski,
(...) Aus ihr spricht so viel Voreingenommenheit und Unüberlegtheit, dass es müßig wäre, Ihnen Ihre Frage zu beantworten. Sie nehmen nicht einmal zur Kenntnis, wer in ISOR alles organisiert ist. Sie haben ein Bild von der Welt, wie es im Kalten Krieg entstanden ist. (...)